Für die Wanderung gelten die 2G-Regel und darüber hinaus die zu dem Zeitpunkt aktuellen Corona-Regeln laut Landesverordnung.
Für das Essen in Dreikirchen obliegt die Einhaltung der Corona-Regeln der Gastwirtin.
Wir freuen uns auf Euch
Euer Kolping-Vorstand